FAQ

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Ihre Fragen, unsere Antworten

FAQ rund um das Thema Wasserschaden

Unsere Kunden stellen uns jeden Tag Fragen zu ihrem Wasserschaden, der Leckageortung, Trocknung oder Schimmelsanierung. Das hat uns dazu animiert, Ihnen die wichtigsten Fragen und Antworten zusammenzustellen. Wir hoffen, unsere Informationen tragen dazu bei, dass Sie und Ihre Mieter sich ein kleines bisschen sicherer und entspannter fühlen.

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns gern eine  E-Mail oder rufen Sie uns an: 04102 218 43 73!

Wasserschaden

  • Ein Wasserschaden kann verschiedene Ursachen haben: verstopfte, verrostete oder leckgeschlagene Rohre, poröse Dichtungen, durch Frost aufgeplatzte Wasserleitungen, unsachgemäß angeschlossene Waschmaschinen oder Geschirrspüler. Aber auch Starkregen, Hochwasser/Überschwemmungen oder Bauarbeiten verursachen Wasserschäden – in der Regel sogar noch schwerwiegendere.

  • Wasserschäden, die nicht durch äußere Einwirkung, sondern durch Rohrbrüche oder Leckagen entstehen, können Sie mit folgenden Maßnahmen vorbeugen:

    • Lassen Sie Ihre Wasser- und Heizungsrohre turnusgemäß kontrollieren, reinigen und warten.
    • Achten Sie auch bei regelmäßiger Wartung und Reinigung darauf, dass Ihre Wasserleitungen nicht verstopfen.
    • Heizen Sie im Winter alle Räume ausreichend, um Frostschäden zu vermeiden. Auch dann, wenn Sie im Urlaub sind!
    • Sperren Sie im Winter den Gartenwasserhahn ab und lassen sie das restliche Wasser ablaufen.
    • Schließen Sie im Keller alle Fenster, sofern vorhanden.
    • Lassen Sie sich einen Leckageschutz einbauen, der die Wasserzufuhr der Hauptleitung stoppt, sobald er ein Leck erkennt.
  • Das kommt ganz auf die Ursache und den Ort des Wasserschadens an. In Frage kommen die Hausratversicherung, die Haftpflichtversicherung und die Wohngebäudeversicherung.

    Ein Tipp: Prüfen Sie im Vorfeld, welche Wasserschäden durch Ihre Versicherungen abgedeckt sind. Handelt es sich z. B. um Wasserschäden durch Starkregen müssen Sie bei den meisten Versicherern zusätzlich eine Elementarversicherung abschließen.

  • Die Wohngebäudeversicherung greift bei Wasserschäden am Gebäude, z. B. an Böden, Decken, Wänden – und mit dem Gebäude fest verbundenen Einbauten wie Einbauküchen oder Einbauschränken. Sie trägt zumeist die Kosten für Leckageortung und Trocknung, die zusätzlichen Stromkosten durch die Trocknung, die Wiederherstellungskosten und die Hotelkosten, falls die Räumlichkeiten unbewohnbar sind.

  • Die Hausratversicherung ersetzt Schäden, die in Ihrer Wohnung an beweglichen Einrichtungsgegenständen wie Möbeln, Elektrogeräten oder Teppichen entstanden sind.

  • Die Privathaftpflichtversicherung tritt immer dann ein, wenn ein Dritter geschädigt wurde. Sollten Sie einen Wasserschaden verursachen, weil Ihnen beispielsweise die Badewanne übergelaufen ist, und es entsteht ein Wasserschaden in der Wohnung unter Ihnen, müssen Sie Schadensersatz leisten. Diese Kosten übernimmt die Privathaftpflichtversicherung.

  • Für die Beseitigung eines Wasserschadens in einer Mietwohnung sind der Hauseigentümer bzw. die Hausverwaltung zuständig. Die Kosten der Trocknung des Gebäudes und der Wohnung übernimmt die Gebäudeversicherung. Schäden an Möbeln, Teppichen und weiterem Hausrat trägt die Gebäudeversicherung nicht. Hier ist ausschließlich die Hausratversicherung des Mieters gefragt.

  • Sollten Ihre Wohnung oder Ihr Haus nach einem starken Wasserschaden vorübergehend nicht bewohnbar sein, übernimmt die zuständige Gebäudeversicherung die Kosten für eine Ersatzwohnung oder ein Hotel, sofern diese Leistung vereinbart worden ist.

  • Das hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wie groß ist die ausgetretene Wassermenge? Handelt es sich um Frischwasser, Grauwasser oder Schwarzwasser? Wie sind Boden oder Wand beschaffen? Wie lange wirkt das Wasser schon auf die Bausubstanz ein? Im Zweifel sollte immer ein Fachmann den Schaden begutachten, der eine Feuchtemessung durchführen und Ihnen Genaueres sagen kann. So sind Sie auf der sicheren Seite und setzen sich nicht dem Risiko einer Schimmelbildung oder einer Schädigung der Bausubstanz aus.

Leckortung

  • Eine Leckortung, auch Leckageortung genannt, wird immer dann durchgeführt, wenn ein Wasserschaden entstanden ist, bei dem der genaue Ort der Leckage nicht auf den ersten oder zweiten Blick ersichtlich sind. Häufig handelt es sich um eine verdeckte Leckstelle in einer Rohrleitung oder einem Heizungssystem. Um sie zu finden, stehen einem professionellen Leckorter viele verschiedene Mess- und Ortungstechniken zur Verfügung.

  • Die Leckortung ist kein Ausbildungsberuf, bedarf jedoch großer Kenntnis und viel Erfahrung. Es gibt deshalb sachverständige Leckortungsfirmen wie Trocknungstechnik Friedrich, die sich darauf spezialisiert haben, Lecks in Wasserleitungen, Heizungssystemen und Abflussleitungen mit zerstörungsarmen Ortungsverfahren aufzufinden.

Trocknung

  • Das kommt ganz darauf an, welcher Bereich und welches Material betroffen sind. Sind Wände und Decken betroffen, Hohlräume oder Böden? Für jeden Bereich gibt es passgenaue Trocknungsverfahren. Allen Verfahren gemein ist jedoch: Sie entziehen dem feuchten Material und der Luft das Wasser– und das in der Regel durch eine Kombination aus Luftstrom und Wärme.

  • Wie lang eine Trocknung dauert, hängt von der Dimension des Wasserschadens ab. In der Regel rechnen Trocknungstechniker mit einer Trocknungszeit von zwei bis vier Wochen, sofern alle Rahmenbedingungen stimmen und die passenden Geräte im Einsatz sind.

  • Erfolgt die Trocknung aufgrund eines Wasserschadens, der als Versicherungsfall bestätigt ist, werden die zusätzlichen Stromkosten von der Versicherung getragen. Wichtig ist dabei, dass der zusätzliche Verbrauch gemessen und dokumentiert wurde.

So erreichen Sie uns

Im Notfall sofort anrufen: 04102 218 43 73

Trocknungstechnik Friedrich GmbH

An der Strusbek 32b, 22926 Ahrensburg

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